Gründungsvorbereitung - Was will das Finanzamt von dir?

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung erreichen uns viele allgemeine Fragen zu Rechtsformen, einzelnen oder gemeinsamen Gründungen, was nach der Gewerbeanmeldung passiert und was in Bezug auf das Finanzamt zu beachten ist. Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft dürfen und können wir keine Steuer- und Rechtsberatung anbieten. Aber, aus der Erfahrung heraus möchten wir dir folgende allgemeine Infos und Tipps geben.

Der Fragebogen des Finanzamtes

Jede Unternehmerin, jeder Unternehmer, jedes Unternehmen ist verpflichtet zunächst den Fragebogen des Finanzamtes auszufüllen. Das Finanzamt möchte mehr über das Unternehmen wissen und es richtig einordnen. Wir empfehlen, das Ausfüllen des Fragebogens in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen. Die wesentlichen Fragen beziehen sich auf folgende Punkte:

Bist du im Haupt- oder Nebenerwerb tätig?

Je nach Umfang der Geschäftstätigkeit sind die erwarteten Umsätze und Gewinne unterschiedlich groß. Von Gründungen im Nebenerwerb wird nicht so viel erwartet. Das heißt aber nicht, dass der Aufwand für Buchhaltung oder Jahresabschluss nicht genauso hoch ist, wie bei einem Haupterwerb.

Welchen Umsatz erwartest du und willst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Der Regelfall ist, dass Unternehmen „Umsatzsteuerpflichtig“ sind. Vom Unternehmen abgerechnete Leistungen werden in der Regel mit einem Aufschlag von 19 %, der so genannten Umsatzsteuer, ausgestellt. Diese Umsatzsteuer muss anschließend zeitnah an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden. Dafür kann die Umsatzsteuer, die beim Bezug von Waren und Leistungen gezahlt wurde, als so genannte Vorsteuer gegengerechnet werden. Entsprechende Meldungen (Umsatzsteuervoranmeldung) müssen monatliche oder quartalsweise erfolgen.

Erwartest du niedrige Umsätze, kannst du die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ (§ 19 Umsatzsteuergesetz) in Anspruch nehmen. Das hat den Vorteil, dass du auf deine Rechnungen an Kunden keine Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) aufschlagen musst. Das macht deine Dienstleistung für deine Kunden entsprechend günstiger. Dafür kannst du aber auch keine „Vorsteuer“ (siehe oben) geltend machen und vom Finanzamt zurückholen. 

Der Vorteil für dich, wenn due die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst: Du sparst dir den Aufwand der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuerzahlung. Das ist kompliziert. Sprich das in jedem Fall mit einer Steuerberatungskanzlei ab. Ob die Kleinunternehmerregelung für dein Unternehmen sinnvoll ist oder nicht, muss in jedem Einzelfall entschieden werden.

Was ist, wenn dein Unternehmen Geschäfte mit dem Ausland macht?

Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist und Geschäfte mit dem europäischen Ausland macht, solltest du gleich eine (internationale) Umsatzsteueridentifikationsnummer mit beantragen. Das ist ein kleines Kreuz im Fragebogen.

Unter Verwendung dieser Identifikationsnummer bleiben Lieferungen aus dem europäischen bzw. ins europäische Ausland umsatzsteuerfrei. Der grenzüberschreitende Verkehr muss allerdings in Meldungen an die Finanzbehörden erfasst werden. Auch das ist ein Thema für eine Steuerberatung. Es trifft vor allen Dingen Unternehmen, die umfangreiche Geschäfte mit Lieferanten oder Kunden im europäischen Ausland machen.

Welchen Gewinn erwartest du?

Das Finanzamt will von dir wissen, welchen Gewinn du am Ende des Geschäftsjahres erwartest. Dieser sollte realistisch geschätzt werden.

Bei hohen Gewinnen wird das Finanzamt entsprechende Vorauszahlungen von dir verlangen. Das Finanzamt berechnet auf Grundlage des erwarteten Gewinns, was du am Ende des Jahres voraussichtlich an Steuern zahlen musst. Diesen Betrag teilt es durch vier und zieht am Ende eines jeden Quartals einen entsprechenden Teilbetrag ein. Das soll verhindern, dass du plötzlich die Steuern für ein ganzes Jahr auf einen Schlag bezahlen musst. Nach dem ersten Geschäftsjahr legt das Finanzamt die Vorauszahlung für die Zukunft auf Grundlage der aktuellen Steuerlast fest. Hast du zu wenig gezahlt, erreicht dich eine Nachforderung. Hast du zu viel gezahlt, überweist dir das Finanzamt zu viel gezahlte Beträge zurück.

Die größte Gefahr für Gründerinnen und Gründer!

Ich habe das bei meiner eigenen Gründung, aber auch bei anderen Existenzgründungen von Kunden erlebt: Im ersten Geschäftsjahr werden keine Vorauszahlungen geleistet. Der Gewinn wird berechnet und die Steuererklärung bis Mitte des 2. Geschäftsjahres abgegeben. Das Finanzamt berechnet die Steuern für das 1. Geschäftsjahr und legt dann die Vorauszahlungen für das 2. Geschäftsjahr fest. Danach präsentiert es der Unternehmerin oder dem Unternehmer eine Rechnung über die Steuer für das 1. Geschäftsjahr und die Vorauszahlungen für die ersten 2 Quartale des laufenden Geschäftsjahres. Wenn du gute Gewinne erzielt hast, kommen so gleich zu Anfang des Unternehmens erhebliche Steuerschulden zusammen.

Daher ist es oft besser, von Anfang an gewisse Vorauszahlungen zu leisten, statt die ganze Steuerlast im Folgejahr bezahlen zu müssen.
Wenn du dich steuerlich beraten lässt, sprich in jedem Fall das Thema Vorauszahlungen mit deinen Beratern an. Denn Vorauszahlungen sind nicht fix! Die Höhe kann mit dem Finanzamt verhandelt werden. Es ist auch möglich, die Vorauszahlungen zu senken, wenn sich im Verlauf des Jahres herausstellt, dass es sehr schlecht läuft.

Um dem oben beschriebenen Fall vorzubeugen, solltest du in jedem Fall Rücklagen bilden, gerade wenn du in der Anfangszeit noch keine Vorauszahlungen leistest.

Beschäftigst du Mitarbeiter?

Das Finanzamt will außerdem wissen, ob du Mitarbeiter beschäftigst. Dann musst du die Lohnsteuer einbehalten und abführen. Wenn du Mitarbeiter hast, sprich in jedem Fall mit einem Steuerberater über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung und die Lohnsteuerzahlungen. Die Lohnbuchhaltung gehört in professionelle Hände.

Fazit

Wie du an der Länge dieses Beitrags erkennen kannst, kommt in Bezug auf das Finanzamt einiges auf dich zu.

Deshalb solltest du dich in jedem Fall steuerlich beraten lassen. Suche dir Beraterinnen oder Berater, die in der Lage sind, dir deine Fragen einfach und verständlich zu erklären. Gerade zu Beginn einer Selbständigkeit gibt es immer wieder Fragen und man lernt ständig dazu.

Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de