Gründungsvorbereitung - Gewerbeanmeldung und dann?
Was passiert bei und mit einer Gewerbeanmeldung?
Du gehst zur Gewerbemeldestelle deiner Stadt (beim Gewerbe- oder Ordnungsamt) und meldest ein Gewerbe an. Was passiert dann?
Das Gewerbeamt prüft, ob alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Bei der Anmeldung eines Handwerksbetriebs benötigst du eine Handwerkskarte. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben benötigst du weitere zusätzliche Unterlagen (Qualifikationsnachweise, Nachweis der finanziellen Zuverlässigkeit, usw.). Das Gewerbeamt informiert dich über alles Notwendige.
Es hilft auch weiter, bei den Tätigkeitsbeschreibungen, die in den Gewerbeschein eingetragen werden müssen. Du solltest dir genau überlegen, wie du deine Tätigkeit beschreibst und was du vielleicht auch in Zukunft planst. Jede Ergänzung oder Umschreibung (bei Standortwechsel) des Gewerbescheins kostet Geld. Daher solltest du deine Tätigkeit so beschreiben, dass sie möglichst alle geplanten Tätigkeiten von vornherein abdeckt.
Denke an die notwendigen Ausweispapiere und Unterlagen. Wird dein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen, musst du auch den Handelsregisterauszug mitbringen.
Es gilt nicht das Datum der Gewerbeanmeldung, sondern das Datum der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig vor der Aufnahme der Tätigkeit um alles, also auch die Gewerbeanmeldung, zu kümmern. Dann kann man in der Gewerbeanmeldung den Start der Tätigkeit in die Zukunft legen. Wenn du dein Gewerbe am 15.07. anmeldest, kann der Start der Tätigkeit mit 01.08. oder 01.09. angegeben werden. Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist nicht vorgesehen, sie muss immer im Vorfeld erfolgen.
Das Gewerbeamt gibt die Meldung automatisch an andere Stellen weiter.
Wer kommt anschließend auf dich zu?
Das Gewerbeamt gibt deine Daten automatisch an das Finanzamt, die zuständige Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) und die zuständige Berufsgenossenschaft weiter. Diese Institutionen melden sich als nächstes mit einem Fragebogen bei dir. Du kannst auch proaktiv selbst auf diese Organisationen zugehen.
Praxistipp:
Ich habe in meinen Festigungsberatungen als Unternehmensberater so mache Gründerin und manchen Gründer getroffen, die Anschreiben der genannten Organisationen lange ignoriert haben. Oft wunderten sie sich, dass der Ton im Laufe der Zeit ziemlich scharf wurde, gekoppelt an die Androhung finanzieller Konsequenzen.
Finanzämter, die nichts von den Gründern gehört haben, sind soweit gegangen, dass sie das Unternehmen geschätzt und entsprechende Vorauszahlungen verlangt haben (siehe hierzu Blogbeitrag über das Finanzamt).
Daher mein Tipp: Die genannten Organisationen wollen dich nach der Gewerbeanmeldung nur richtig einordnen. Daher solltest du Fragebögen und Rückfragen zeitnah beantworten. Siehe hierzu auch die separaten Blogbeiträge zu den unterschiedlichen Organisationen.
Worum musst du dich selbst kümmern?
Nicht alles wird automatisch für dich geregelt. Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, benötigst du eine so genannte „Betriebsnummer“. Diese musst du bei der Arbeitsagentur beantragen.
Außerdem musst du dich als Selbständige oder Selbständiger um deine persönlichen Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) kümmern. Aber das ist ein Thema für einen eigenen Beitrag.
Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.
Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de