Go-to-Market-Gutschein – neue Förderung für Start-ups

„Start-ups sind temporäre Organisationen auf der Suche nach einem tragfähigen Geschäftsmodell!“ hat Steve Blank einmal sinngemäß gesagt. Das herauskristallisieren eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells und der Bau eines ersten funktionsfähigen Prototyps gehören in der Frühphase zu den Hauptaufgaben eines Start-ups. Das Land NRW fördert diese Aktivitäten seit Ende Mai 2024 mit dem „Go-to-Market-Gutschein. Ziel ist es innovative und digitale Geschäftsideen in der Frühphase von Unternehmen zu fördern.
Wie viele Förderprogramme, so ist auch dieses an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen, um einen Zuschuss zu erhalten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, die folgende Kriterien erfüllen müssen:

  • Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen (über die gesamte Projektlaufzeit),
  • Gründung liegt nicht länger als 3 Jahre zurück (Eintrag ins Handelsregister, Erste Anmeldung beim Gewerbeamt),
  • das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben (zum Zeitpunkt der Antragstellung),
  • es muss weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und darf maximal einen Umsatz von 2 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 2 Mio. € ausweisen und
  • es muss ein innovatives Vorhaben verfolgen (siehe „Was kann gefördert werden“).

Was kann gefördert werden?

Da Start-ups in der Frühphase sehr oft Kompetenzen fehlen, die für die Entwicklung eines erfolgreichen Geschäftsmodells oder eines ersten Prototyps notwendig sind, fördert das Go-to-Market-Programm auf zwei unterschiedlichen Ebenen.

Gefördert wird einerseits die Entwicklung von Prototypen für digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, die neuartig oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmal auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen. Mit der Förderung soll sich das Unternehmen Dienstleistungen und Kompetenzen einkaufen können, die im eigenen Unternehmen noch nicht vorhanden sind. Förderfähig sind zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte sowie
  • Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/ Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools)
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
  • Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen (siehe unten)

Gefördert wird – wie zuletzt angesprochen – der Know-how-Erwerb im Unternehmen, indem das Unternehmen verpflichtet wird, sich während der Projektlaufeit mindesten je viermal mit einem Coach und einem Mentor zu treffen.

Coaches müssen Erfahrungen im Start-up-Coaching nachweisen und Kompetenzen in mindestens vier der folgenden Kompetenzfelder mitbringen:

  • Produktdefinition und Ideen-Validierung,
  • Geschäftsmodell- und Strategieentwicklung,
  • Unterstützung bei Umsatz- und Finanzplanung und Unternehmensbewertungen,
  • Erstellung von Geschäftsplänen und -präsentationen,
  • Coaching für Verhandlungen mit Kundinnen und Kunden, sowie
  • Coaching für Verhandlungen mit Investorinnen und Investoren

 

Mentoren müssen über ein bewährtes Netzwerk zu etablierten Unternehmen verfügt, um die Start-ups systematisch zur Kooperation oder Gewinnung von Pilotkundinnen und -kunden zu vernetzen. Die Mentorin oder der Mentor soll

  • ihre oder seine Fachexpertise und Branchenkenntnisse im Rahmen intensiver Sparrings während des Förderzeitraums einbringen,
  • ihr oder sein Know-How bei relevanten Themen des Marktzugangs, wie beispielsweise Vertrieb oder Marketing, einsetzen.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird in Form eines Zuschusses in Höhe von 70 % bei einer Bemessungsgrundlage von 50.000 €. Es gibt 35.000 € als Zuschuss, der Eigenanteil beträgt 30 % also 15.000 €, die selbst getragen werden müssen. Für die oben genannten Beratungsleistungen ist darin ein Anteil von insgesamt 5.000 € vorgesehen, d. h. 3.500 € Zuschuss und 1.500 € Eigenanteil.

Der Go-to-Market-Gutschein kann mit dem Gründungsstipendium NRW kombiniert werden. Beide Programme schließen sich also nicht gegenseitig aus. Das ist ein Vorteil, weil jungen Unternehmen dadurch ein deutlich größeres Budget für die Frühphase zur Verfügung steht.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag ist über die EFRE-Plattform beim Projektträger zu stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zusage der Mittel, sondern die Mittel werden in billigem Ermessen des Landes Nordrhein-Westfalen und nach Verfügbarkeit entsprechender Mittel zugesagt. Nach Erteilung des Gutscheins, können Zuschüsse in mehreren Mittelabrufen, je nach Fortschritt, abgerufen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und alle notwendigen Unterlagen und Hinweise finden Sie auf der Go-to-Market-Webseite:

https://www.in.nrw/massnahmen/go-to-market

Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de