Die Nachfolgebürgschaft hilft bei der Übernahme

Wenn Einzelpersonen im Zuge der Unternehmensnachfolge ein Unternehmen übernehmen, dann ist die Finanzierung einer solchen Übernahme immer kritisch. Denn der Preis für einen bestehenden Betrieb ist in der Regel höher als die Summe, die Sie für die Neugründung eines Unternehmens aufwenden müssten. Auch wenn Hausbanken für eine Finanzierung bereitstehen, so scheitern Finanzierungen sehr oft an fehlenden Sicherheiten zur Absicherung der Darlehenssumme. Mit der Nachfolgebürgschaft hat die Bürgschaftsbank ein Instrument geschaffen, das allen Beteiligten hilft.

Bürgschaften sind von jeher ein Instrument, um Darlehen abzusichern. Wenn ein Bankdarlehen vom Darlehensnehmer nicht abgesichert werden kann, gibt es keine Finanzierung! Die Bürgschaftsbank springt mit einer Ausfallbürgschaft (bis zu 80 %) ein und ersetzt die Sicherheiten, die zum Beispiel einem Existenzgründer oder einer Nachfolgerin fehlen. Dafür zahlt man der Bürgschaftsbank eine Gebühr. Die maximale Laufzeit einer Bürgschaft beträgt in der Regel 10 Jahre.

Mit der Nachfolgebürgschaft hat die Bürgschaftsbank jetzt ein Instrument geschaffen, das gerade die Übernahme von Unternehmen durch Einzelpersonen unterstützen soll. Die Bürgschaftsbank haftet mit einer Ausfallbürgschaft bis zu 80 % der Darlehenssumme. Nachfolgende haften privat nur noch bis 20 % der verbürgten Kreditsumme. Auch die Gebühren, die für die Beantragung der Bürgschaft und pro Jahr anfallen, sind im Vergleich zu regulären Bürgschaften gesenkt worden.

Wie sehen die Rahmenbedingungen für die Bürgschaft aus?

Verbürgt wird

  • der Erwerb von Vermögensgegenständen (Betriebsimmobilien, Maschinen, Ausstattung, Warenlager),
  • die tätige Beteiligung bzw. der Kauf von Anteilen (auch Firmenwerte),
  • Vorhabens bezogene Betriebsmittel und die Aufstockung des Warenlagers sowie
  • ergänzende Investitionen ins Unternehmen.

 

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Nachfolgebürgschaft sind:

  • Nachfolgende müssen eine Kapitalgesellschaft gründen bzw. eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen,
  • Persönliche Haftungsübernahme bis 20 % der verbürgten Kreditsumme,
  • Persönliche und Fachliche Qualifikation der Nachfolgenden,
  • Tragfähiges und zukunftssicheres Übernahmekonzept und
  • Angemessene Übernahmekonditionen.

 

Bürgschaftsanfragen und -anträge können in der Regel direkt über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt werden.

Weitere Informationen findest du bei der Bürgschaftsbank NRW

Auch wenn dieses Instrument nicht für alle Übernahmen in Betracht kommen wird, so schließt die Bürgschaftsbank NRW damit eine Lücke, die gerade für die Übernahme von kleinen mittelständischen Betrieben aus Handwerk, produzierendem Gewerbe und Handel von Bedeutung ist.

Die GWS unterstützt Nachfolgende durch eine individuelle Beratung in Nachfolgefragen, u. a. durch die Überprüfung von Unternehmensangeboten und die Beratung in Fragen der Übernahmefinanzierung.

Zur Überprüfung von Unternehmenswerten stellt die GWS dir gerne einen kostenlosen Lizenzschlüssel für den KMUrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe du den Ertragswert eines Unternehmens berechnen bzw. überprüfen kannst.

Was wird gefördert?

Der Zuschuss kann sowohl für Investitionen in dein Unternehmen als auch für die Finanzierung des persönlichen Lebensunterhalts verwendet werden.

Bezuschusst werden innovative Ideen, die eine neue fortschrittliche Lösung für ein bestehendes Problem anbieten. Besonders die Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens.

Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de