Das Land NRW fördert innovative Existenzgründerinnen und -gründer mit Hilfe des „Gründungsstipendiums NRW“. Das Land zahlt dabei für max. 12 Monate einen Zuschuss von 1.200 € / Monat zum Lebensunterhalt bzw. zur Unternehmensführung. Das Programm fördert nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Gründungsteams mit bis zu 3 Personen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Alle Informationen zum Gründungsstipendium und seinen Voraussetzungen findest du auf folgender Webseite: https://www.gründungsstipendium.nrw/
Eine dieser Voraussetzungen ist, dass das Gründungsvorhaben im Rahmen eines Pitches einer Jury vorgestellt wird, die dann über die Förderempfehlung entscheidet. Vorgesehen ist in der Regel ein Pitch von ca. 5 Minuten und eine anschließende Fragerunde der Jury.
Für die Märkische Region (Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr Kreis) steht die Jury unter Leitung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK). Alle Informationen findest du auch auf der Seite der SIHK: https://www.ihk.de/hagen/starthilfe/existenzgruendungneu/gruenderstipendium-nrw-4455492
Für Rückfragen stehen dir bei der GWS: Reiner Walter, 02352 – 9272-14, walter@gws-mk.de, oder bei der SIHK: Tobias Prinz, 02331 – 390-345, Tobias.Prinz@hagen.ihk.de, zur Verfügung.
Wenn wir dein Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf deinen Anruf, deine Bewerbung und deinen Pitch!