Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) - Neu seit 1.9.2023
Wer kann die Förderung beantragen?
Du kannst die Förderung beantragen, wenn du noch nicht gegründet hast, dein Unternehmen in NRW liegt und du ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gründest, du eines übernimmst oder du dich maßgeblich daran beteiligst.
Inzwischen kannst du dich auch beraten lassen, wenn Du einen bestehenden Nebenerwerb in einen Vollerwerb umwandeln möchtest. Es spielt keine Rolle, ob du gewerblich tätig wirst (Gewerbeanmeldung) oder freiberuflich (Anmeldung beim Finanzamt).
Wie sieht die Förderung aus?
Das Land zahlt zukünftig einen Zuschuss von pauschal 510 € pro Beratungstagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden. Für Zielgruppen mit besonderen Anforderungen (Bürgergeldbezug) kann der Zuschuss höher ausfallen und unter bestimmten Voraussetzungen 816 € bzw. 918 € pro Tagewerk betragen.
Gründest du ein neues Unternehmen, bekommst du einen Zuschuss für max. 6 Tagewerke.
Übernimmst du ein bestehendes Unternehmen, bekommst du einen Zuschuss für max. 8 Tagewerke. Denn Übernahmen sind meist schwieriger und erfordern einfach mehr Zeit.
Wenn du den bestehenden Nebenerwerb in einen Vollerwerb umwandelst, bekommst du einen Zuschuss für max. 4 Tagewerke. Die Gründung des Nebenerwerbs darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Neuerung:
Es können direkt 2 weitere Tagewerke für den Zeitraum nach der Gründung mit beantragt werden,
- wenn der Gründer / die Gründerin im Ausland geboren wurden,
- wenn eine Schwerbehinderung vorliegt,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung oder zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Gleichstellung oder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Diese zusätzlichen Tagewerke müssen sofort mit der Gründungsberatung beantragt werden! Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Was wird gefördert?
Es werden ausschließlich Beratungshonorare bezuschusst. Und zwar Honorare einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten oder die Umsatzsteuer, können nicht übernommen werden.
Du kannst die Beraterin / den Berater frei wählen. Sie oder Er müssen aber bei der Förderstelle des Landes registriert und zugelassen sein. In der Regel wird ein Qualifikationsnachweis des Beratungsunternehmens gefordert.
Was musst Du tun?
Du suchst dir zunächst ein Beratungsunternehmen aus und lässt dir ein Angebot für die Beratung geben. Im Anschluss vereinbarst du einen Termin mit uns und schickst uns im Vorfeld das Beratungsangebot zu.
Ich führe zusammen mit dir und dem Beratungsunternehmen ein Kontaktgespräch, in dem wir die Inhalte der Beratung durchgehen und die nächsten Schritte besprechen. Dieses Kontaktgespräch ist aktuell auch als Videokonferenz möglich. Im Anschluss schicke ich dir das ausgefüllte und unterschriebene Beratungsprotokoll zu.
Du stellst deinen Antrag auf Beratungsförderung online unter: https://efre.ecoh.nrw.de und lädst alle notwendigen Unterlagen (u. a. mein Beratungsprotokoll) hoch. Am Ende dieses Prozesses druckst du den Antrag aus und schickst ihn unterschrieben an die genannte Stelle.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die unterschriebenen Antragsunterlagen im Original vorliegen.
Was musst Du noch wissen?
Bevor dein Antrag nicht bewilligt worden ist, darfst du weder den Beratungsvertrag unterschrieben noch mit der Beratung angefangen haben! Machst du das, gibt es später keinen Zuschuss!
Früher musste die gesamte Beratung im persönlichen Gespräch zwischen Berater und Kunde abgewickelt werden. Bis auf das erste Gespräch, sind inzwischen auch Beratungsgespräche in Form von Videokonferenzen möglich.
Der BPW-Beratungszuschuss ist sehr beliebt. Deshalb kann das vom Land NRW bereitgestellte Geld auch mal ausgehen. Dann gibt es vorübergehend keine Bewilligungen und keine Zuschüsse. Wir werden als erste informiert, wenn die Mittel knapp werden oder ein Antragsstop eintritt. Frag frühzeitig bei uns nach.
Sowohl für die Beratung als auch für das Abrufen des Zuschusses gibt es einen festen zeitlichen Rahmen. Dieser wurde inzwischen verlängert. Die Beratung muss innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung durchgeführt und abgerechnet werden. Alle notwendigen Unterlagen müssen dann spätestens 2 Monate später (also 14 Monate ab Antragstellung) bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die genauen Fristen werden dir in der Bewilligung mitgeteilt! Verpasst Du die Fristen, gibt es kein Geld!
Bevor du den Zuschuss abrufen kannst, musst Du das Beratungshonorar voll bezahlt haben. Du musst also in Vorleistung gehen. Erst wenn Du das Honorar an das Beratungsunternehmen überwiesen hast und eine Rechnung sowie ein Kontoauszug vorliegen, kannst Du den zugesagten Zuschuss bei der Stelle abrufen, die die Gelder bewilligt und verwaltet.
Was geht nicht?
Du kannst dich nur betriebswirtschaftlich beraten lassen. Alle Dinge rund um den Standort, Märkte und Wettbewerb, Produkte und Dienstleistungen, Produktion, Marketing und Kundengewinnung, Einnahmen und Ausgaben, Unternehmensplanung, usw. sind in Ordnung.
Die Beratung in allgemeinen rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen ist inzwischen möglich. Aber, eine gezielte rechtliche und steuerliche Beratung im Einzelfall oder die Erstellung von Jahresabschlüssen wird nicht bezuschusst. Die Inhalte der Beratung werden daher im Gespräch mit uns geklärt.
Du kannst den Zuschuss nur vor der Beratung und vor der Gründung beantragen!
Es darf noch kein Vertrag mit dem Beratungsunternehmen geschlossen worden sein!
Die Beratung darf noch nicht begonnen oder gar abgeschlossen worden sein!
Das Unternehmen darf noch nicht gegründet worden sein! Eine kleine Ausnahme bildet ein bereits bestehender Nebenerwerb. Dieser kann in einen Haupterwerb umgewandelt werden, wenn der Nebenerwerb nicht älter als 5 Jahre ist.
Das hört sich jetzt nach viel Bürokratie und Aufwand an. Ich habe das Programm in meiner Zeit als Berater aber immer wieder für und mit Kunden beantragt. Es ist einfacher als es sich anhört.
Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.
Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de